Nur ein halbes Jahr nach der Entschärfung des Suchtmittelgesetzes tritt mit 1. Juni wieder eine Verschärfung in Kraft. Konkret geht es um das Dealen im öffentlichen Raum wie Parks, Verkehrsflächen und Verkehrsmittel. Die angedrohte Höchststrafe wird auf zwei Jahre angehoben. Zwar können dann Polizei und Staatsanwaltschaft energischer gegen Kleindealer vorgehen, ändern werde sich aber nicht viel, sind die Suchtgiftfahnder skeptisch.