Der Fall eines 22-jährigen Autisten, der im vergangenen Jahr ein Mädchen in Kärnten gebissen hatte, ist am Freitag am Landesgericht Klagenfurt verhandelt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt, die Einweisung wurde vom Gericht bedingt nachgesehen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.