Das, was im vergangenen Herbst alle Landeshauptleute mit dem Bund vereinbart haben, soll am Donnerstag im Kärntner Landtag beschlossen werden: Die Erhöhung der Kostenhöchstsätze für die Grundversorgung von Flüchtlingen. Es geht um jenen Betrag, der an die Betreiber von Flüchtlingsquartieren gezahlt wird, die einen Vertrag mit dem Land haben. Bund und Land teilen sich die Kosten 60 zu 40. In Kärnten sind es derzeit 19 Euro pro Person und Tag für Quartier und drei Mahlzeiten.