Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hält es für unzulässig, dass es in Verwaltungsverfahren abseits vom Verwaltungsstrafrecht keine Verfahrenshilfe gibt. Der Ausschluss der Gewährung einer Verfahrenshilfe im zivilrechtlichen Verfahren sei verfassungswidrig, stellte das Höchstgerichts in einem Urteil fest, über das "Die Presse" am Montag berichtete.