"Reißt ein wildernder Hund ein Reh, so ist der Hundebesitzer, sofern auffindbar, anzuzeigen" bestätigt Bernhard Wadl, Öffentlichkeitsreferent des Kärntner Jagdaufseher-Verbandes. "Normalerweise zeigt der Jäger den Fall an, allenfalls der betroffene Grundstücksbesitzer", erklärt Wadl die Sachlage. Nach dem Wildriss eines Hundes vergangenen Freitag am Klinikum-Gelände, musste der zuständige Jäger gerufen werden, um den Kadaver mitzunehmen. Er war es auch, der den Wildriss bei der Polizei anzeigte und den Fall an die Wildrissdatenbank weitergab.