Können Bergbahnen haftbar gemacht werden, wenn ein Skifahrer tödlich verunglückt? Ja, urteilte das Zivillandesgericht Klagenfurt. Ein zweifacher Familienvater aus Kärnten kam 2011 beim Skifahren auf der Gamskogelpiste am Katschberg ums Leben. Jetzt sprach Richter Wilhelm Waldner den Hinterbliebenen des Mannes – der Witwe und ihren zwei Kindern – eine Entschädigung zu.