Setzt der Hauptverband der Sozialversicherungsträger seine Forderung durch, so wird es einen akuten Mangel an Notärzten geben“, sagt sagt Peter Ambrozy, der Präsident des Roten Kreuzes Kärnten. Derzeit leisten die Notärzte Dienst auf Werkvertragsbasis, die Versicherer bestehen aber darauf, dass die Tätigkeit als Dienstverhältnis zu bewerten sei.

„Da rund 80 Prozent unserer Notärzte in Spitälern angestellt sind - die meisten sind Anästhesisten oder Internisten – würden sehr viele Dienste wegfallen“, erklärt Peter Ambrozy: „Denn die Tätigkeit der Notärzte würde zu den Diensten im Krankenhaus gezählt. Und insgesamt gilt ja jetzt ein 48-Stunden-Limit.“

Durch Opt-Out-Verträge können die Ärzte die Arbeitszeit noch erweitern. Allerdings nur während einer Übergangsfrist bis 2021. Um die notärztliche Versorgung darüber hinaus zu gewährleisten, betreibe das Rote Kreuz jetzt „Lobbyismus für ein System, das bereits besteht“, sagt Ambrozy: „Es gibt schon eine Resolution des Oberösterreichischen Landtages. Sie besagt, dass das System der Beschäftigung auf Werkvertragsbasis beibehalten werden soll.“ Er werde alle Kärntner Landtagsparteien anschreiben, „mit dem dringenden Ersuchen, auch so einen Beschluss zu fassen“, sagt der Rot-Kreuz-Präsident. Entschieden wird aber auf Bundesebene.

„Schon mit der 60-Stunden-Grenze geht sich die Besetzung aller Notarztdienste kaum aus“, bestätigt Bernd Adlassnig, Kammeramtsdirektor der Kärntner Ärztekammer, „wären die Notärzte angestellt würde sich die Situation in Zusammenhang mit dem neuen Arbeitszeitgesetz noch verschärfen“. Wären die Notärzte bei Rotem Kreuz oder Öamtc angestellt, so wäre das Stundenlimit noch niedriger“, erklärt der Kammeramtsdirektor: „Ich stehe auf dem Standpunkt, dass die Notarzttätigkeit weiterhin freiberuflich möglich ist.“