Ab 1. Jänner hätten die Verkehrssünder tiefer in die Taschen greifen müssen. Die Landesregierung sah bereits per Erlass vor, die Verkehrsstrafen (Organstrafverfügungen) empfindlich zu erhöhen. Am Montag wurde dieser wieder aufgehoben.
Der für Verkehrsrecht zuständige Landesrat Christian Ragger hat die Bezirkshauptmannschaften angewiesen, weiterhin die derzeit gültigen, milderen Strafsätze einzuheben. Ragger kann dies durchaus alleine entscheiden. „Ich habe bereits gesagt, dass eine Erhöhung der Verkehrsstrafen auf keinen Fall infrage kommt, so lange ich der zuständige Landesrat bin“, sagt er. Jetzt könne er sich vorstellen, dass die Koalition ihm im Jänner „als Bestrafungsaktion“ das Referat entziehe. Ein vor Weihnachten angedachter Referatstausch mit Landesrat Gerhard Köfer, zu dem das Verkehrsrecht gewandert wäre, wurde von der Koalition abgelehnt, sagt Ragger.