Kärntens Gesetzes-Umsetzer sind überaus kreativ! Erst waren Saat- und Rabenkrähen, Elstern und Eichelhäher ganzjährig geschützt. Dann wurde die „Schonzeit“ per Landesgesetz von zwölf auf vier Monate – 16. März bis 15. Juli – gekappt. Schließlich wurde per Landesgesetz gestattet, nicht brütende „Junggesellentrupps“ in Ackerbaugebieten auch in der Schonzeit zu jagen.