Er zählt für evangelische Christen zu den höchsten Feiertagen des Jahres: der Karfreitag. Der Tag, der an Leiden und Sterben Jesu Christi erinnert, ist (derweil nur) für sie daher arbeitsfrei. Doch das könnte sich ändern: Ein Dienstnehmer – ohne Bekenntnis – hatte seinen Arbeitgeber geklagt: Er fühlte sich diskriminiert und wollte gleich wie seine evangelischen und (altkatholischen) Kollegen freihaben oder einen Feiertagszuschlag von 109,09 Euro überwiesen bekommen.