Gott schütze uns vor einer Welt, die von Anwälten bestimmt wird. Wenn der Anwalt L. im Aufsichtsrat eines Unternehmens, sagen wir der Stadtwerke K., sitzt und für dieses Unternehmen hilfreich tätig ist, dann verrechnet er das natürlich nach allen Regeln der Anwaltskunst, denn er ist ja nicht irgendein dahergelaufener ehrenamtlicher Hanswurst, sondern ein Fachmann. Das wären dann für ein Telefonat 500 und für ein Abendessen 20.000 Euro. Bei einem besonders hilfreich tätigen Anwalt und Aufsichtsrat, wie es L. einer ist, kommen da schon gleich einmal 130.000 Euro zusammen. Nur Kleingeister und politische Gegner finden das hinterfragenswert. Wer Zweifel äußert, kriegt eine saftige Klagsdrohung, denn natürlich ist alles juristisch einwandfrei. So einwandfrei wie bei Meischberger. Oder Grasser. Oder Meinl. Oder Mensdorff-Poully. Et cetera. Zumindest ist nichts nachweisbar. Das genügt aus der Sicht der Anwälte, denn die Frage nach Schuld oder Moral stellt sich nur dem Richter, nicht dem Anwalt.