Die Erwartungen, die durch die monatelange Vorbereitungszeit geweckt wurden, erfüllen die Richtlinien für die Öffentlichkeitsarbeit der Regierungsmitglieder nicht. Die von Finanzreferent Harald Dobernig (FPK) vorgelegten und vom Regierungskollegium einstimmig beschlossenen Richtlinien sollen vorerst einmal für Transparenz sorgen. Denn ab sofort gibt es bei Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit der politischen Referenten eine Meldepflicht an die Finanzabteilung. Das gilt auch für die ausgegliederten Rechtsträger, Fonds und Anstalten des Landes. Die Finanzabteilung richtet pro Regierungsmitglied eine Kostenstelle ein. Die Bedeckung der Ausgaben muss aus dem jeweiligen Ressort erfolgen. Nach einem halben Jahr soll es eine erste Evaluierung geben. Parallel wollen sich die drei Regierungsparteien auf einen Finanzrahmen einigen.