Eigentlich hat Uwe Scheuch ein Jahr Freiheitsstrafe kassiert. Eine gewagte Behauptung, die sich allerdings mit dem Gesetzestext deckt. Scheuch wurde zu 300 Tagessätzen zu je 500 Euro verurteilt. Wenn er diese Strafe - im Fall einer Rechtskraft - nicht zahlen könnte, müsste er 150 Tage ins Gefängnis. Gemeinsam mit den sieben Monaten bedingter Haftstrafe ergibt sich also ein Jahr Freiheitsstrafe.