"Wer sich um eine Stelle beim Land Kärnten bewirbt, muss einen Strafregister-Auszug vorlegen", sagt Gernot Nischelwitzer, Obmann der Zentral-Personalvertretung: "Wenn sich darin ein Eintrag findet, wird der Aufnahmeantrag abgelehnt." Sollte das Urteil gegen Uwe Scheuch vom OLG bestätigt werden, bliebe ihm also ein Job beim Land verwehrt - außer in einem politischen Amt.