Rund 4000 Frauen und Männer werden in Kärnten in Pflegeheimen betreut. Im Falle von Missständen, Beschwerden oder Problemen gibt es für sie und ihre Angehörigen noch immer keinen Pflegeanwalt als Anlaufstelle. SPÖ-Chef Landeshauptmannstellvertreter Peter Kaiser zeigte gestern einmal mehr diese "Ungeheuerlichkeit" auf. Denn seit 18. Dezember 2008 (!) gibt es einen einstimmigen Landtagsbeschluss dafür, also samt Stimmen der Freiheitlichen. Das Gesetz trat bereits am 12. Feber 2009 in Kraft, nur den Pflegeanwalt gibt es in Kärnten - anders als in den anderen Bundesländern - immer noch nicht. "Das ist ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen. Soziallandesrat Christian Ragger, der 2008 als Abgeordneter mitgestimmt hat, ist seit 1100 Tagen säumig", kritisiert Kaiser.