Am Landesgericht Feldkirch ist am Montag die Klage einer deutschen Urlauberin gegen ein sechsjähriges Mädchen auf Schadenersatz in der Höhe von 38.000 Euro nach einem Skiunfall abgewiesen worden. Das Mitverschulden des Mädchens sei nur ein vernachlässigbares, sagte Gerichtssprecher Norbert Stütler gegenüber dem ORF Vorarlberg. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Schadenersatz gefordert

Im Verfahren ging es vornehmlich darum, ob dem Kind ein Verschulden angelastet werden kann oder nicht. Die Klägerin, die bei dem Unfall schwer verletzt wurde, sah ein eigenes Verschulden des Kindes als gegeben. Sie forderte neben dem Schadenersatz auch, dass das Mädchen für allfällige künftige Schäden aus dem Unfall aufkommen soll. Anders das Urteil des Gerichts: Bei Kindern müsse ein entsprechend strengerer Maßstab angesetzt werden, begründete Stütler die Abweisung der Klage.

Die Klägerin und das Mädchen, das mit einer Skikurs-Gruppe unterwegs war, waren im Jänner 2011 im Skigebiet Hochhädrich (Bregenzerwald) zusammengestoßen. Die Frau soll auf der Piste Schuss gefahren sein, das Kind fuhr eine Kurve. Bei dem Unfall erlitt die Frau schwere Verletzungen, sie könne seither nicht mehr Skifahren, so ihre Anwältin beim Prozessauftakt im August gegenüber der "Neue Vorarlberger Tageszeitung".

Die Klägerin hatte zuvor den Vater des Kindes und den Skilehrer wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht verklagt - die Klagen wurden ebenfalls abgewiesen. Ein Gerichtsgutachter bescheinigte beiden Beteiligten zu wenig Aufmerksamkeit vor der Kollision. Er sah beide zu gleichen Teilen als verantwortlich für den Unfall an.