Eine 63-Jährige hat sich am Montag im Landesgericht Ried im Innkreis wegen Tierquälerei und schweren gewerbsmäßigen Betrugs verantworten müssen. Auf ihrem Gnadenhof waren vor einem Jahr 38 verhungerte Hunde entdeckt worden. Da Zeugen nicht erschienen, wurde der Prozess vertagt. Der früheren renommierten Tierschützerin drohen zwischen einem und zehn Jahren Haft. Sie bekannte sich nicht schuldig.

In einem von der Angeklagten gemieteten Gebäude wurden im Dezember 2014 teils skelettierte, teils mumifizierte Kadaver der Vierbeiner gefunden - davor türmte sich aber das Futter. Der Frau waren bereits im Juni vier Hunde abgenommen worden. Ohne Durchsuchungsbefehl ließ sie jedoch damals die Beamten nicht ins Haus. Bei der Behördenaktion im Winter waren dann auch ein Jurist, der Amtsarzt und eine Tierärztin wegen Verdachtslagen nach dem Tierschutz- und Hundehaltegesetz im Einsatz. Der Gnadenhof wurde sanitätspolizeilich gesperrt. Sieben Hunde und drei Schweine wurden lebend weggebracht.

Grausamkeit versus Erkrankung

Seine Mandantin habe niemals "ein Tier quälen oder umbringen wollen", sagte der Verteidiger vor dem Schöffengericht. Seit 1999 habe sich die heutige Pensionistin um schwer erziehbare Hunde gekümmert. Wegen einer ernsten Erkrankung im Vorjahr sei sie dann nicht mehr in der Lage gewesen, die 38 Tiere ausreichend zu versorgen. Dennoch habe sie aber stets versucht, das "Bestmögliche zu tun", rechtfertigte sich die Angeklagte. Ein von der Veterinärmedizin der Uni Wien erstelltes Gutachten kam jedoch zu einem anderen Ergebnis: Der Tod habe sich über Monate hinweggezogen. Für die Staatsanwältin war "die Tat an Grausamkeit nicht mehr zu überbieten".

Nicht geklärt werden konnte im weiteren Verlauf der Verhandlung, wo in Summe 200.000 Euro Spendengelder verblieben sind. Eine Frau hatte aus dem Ausland regelmäßig über Jahre hinweg Geld für den Gnadenhof überwiesen. Die Angeklagte meinte, damit Tierarztrechnungen beglichen sowie Instandhaltungsarbeiten für das Gebäude finanziert zu haben. Entsprechende Belege konnte sie jedoch dem Gericht nicht präsentieren. Die Spenderin soll nun noch als Zeugin geladen werden, ebenso Gutachter sowie Personen, die bei der Behördenaktion vorigen Winter dabei waren, aber am Montag nicht im Gericht erschienen. Wann der Prozess fortgesetzt wird, war am Montag noch offen.