Der Beschuldigte hatte in dem Prozess, der am 13. Juli startete, von "einem Unfall" gesprochen und seine Unschuld beteuert. Er habe vor dem 53-Jährigen Angst bekommen und deshalb einen Warnschuss in ein Feld abgeben wollen. "Ich wollte ihn nicht töten, sondern nur erschrecken." Er sei aber gestolpert, dadurch habe sich der Schuss gelöst. Die Kugel traf seinen Bekannten in die Brust. Er starb an Herzpumpversagen.

Verteidiger Jörg Dostal meldete sogleich Nichtigkeitsbeschwerde sowie Berufung wegen Strafe und privatrechtlicher Ansprüche an. Staatsanwaltanwältin Claudia Schmidhofer gab keine Erklärung ab. Deshalb ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Der Schuldspruch der Geschworenen erfolgte einstimmig. Zusätzlich wurden drei bedingte Strafen widerrufen. Deshalb sind noch weitere elf Monate Freiheitsstrafe zu verbüßen, wie Gerichtssprecherin Martina Pfarrkirchner gegenüber der APA erklärte.

Der Witwe und den vier Kindern des Getöteten wurden insgesamt rund 71.000 Euro zugesprochen. Das Schmerzensgeld hatte Opferanwalt Stefan Rieder für die Angehörigen eingefordert. Als mildernd wertete das Gericht unter Vorsitz von Richterin Ilona Schalwich-Mozes das Geständnis zum unerlaubten Waffenbesitz. Erschwerend war, dass der Beschuldigte drei einschlägige Vorstrafen hat, weiters die Tatbegehung während der offenen Probezeit und das Zusammentreffen von zwei Vergehen: Illegaler Waffenbesitz und das Verbrechen des Mordes.

Der Angeklagte hatte im Laufe des Prozesses dem Gericht geschildert, er sei an jenem 5. Februar von dem 53-Jährigen provoziert worden. Nachdem er den Mann in einer Autowerkstätte in Straßwalchen getroffen habe, seien sie noch spazieren gegangen. Als es zum Streit kam, habe sich ein Schuss aus seiner Faustfeuerwaffe der Marke "Sig Sauer", Kaliber 9 Millimeter, gelöst. Es habe sich jedoch um einen Unfall beziehungsweise um Notwehr gehandelt, meinte der 54-Jährige.

Der körperlich weit überlegene Landsmann habe ihn beleidigt und beschimpft und ihm gedroht, die Kehle aufzuschlitzen, sagte der Angeklagte. Als Motiv des Streits brachte er Spannungen zwischen den Familien der beiden Männer, die in Österreich um Asyl ansuchten, und auch Angst vor Blutrache ins Spiel.

Die Rechtfertigung des Angeklagten, er sei provoziert worden und habe seinen Kontrahenten nur warnen wollen, glaubte die Staatsanwältin nicht. "Er hat den Schuss gezielt abgegeben", sagte Schmidhofer. Zeugen der Tat gab es keine. Der Angeklagte lebt seit rund zwölf Jahren in Österreich.