Ein 39-jähriger Salzburger ist Donnerstag bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen zu 18 Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden. Zwei Monate muss er absitzen, der Rest wird auf Bewährung ausgesetzt. Der Berufskraftfahrer soll von 2003 bis 2007 die zwei kleinen Söhne seiner damaligen Freundin zu geschlechtlichen Handlungen gezwungen haben.

In SMS-Nachrichten an den älteren Buben soll der Mann die Taten heuer eingestanden haben. Dem Beschuldigten war auch Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses vorgeworfen worden. Er lebte bis März 2013 in einer Lebensgemeinschaft mit der Mutter der Buben. Der ältere ist der Stiefsohn des Angeklagte, er war im Tatzeitraum 2003 bis 2005 vier bis sechs Jahre alt. Der jüngere und leibliche Sohn des 39-Jährigen war im Tatzeitraum Ende 2007 zweieinhalb Jahre alt.

Mildernd wirkte die Unbescholtenheit 

Zu den Vorfällen sei es gekommen, nachdem seine Lebensgefährtin in der Früh außer Haus gegangen und der ältere Bub noch zu ihm ins Bett gekrochen sei. Dabei soll er die beiden Kinder laut Anklage in wiederholten Angriffen dazu veranlasst haben, ihn mit der Hand zu befriedigen und an ihm weitere geschlechtliche Handlungen vorzunehmen. Die Handlungen täten ihm heute leid, sagte der Beschuldigte.

Die Vorsitzendes des Schöffensenates, Anna-Sophia Geisselhofer, verurteilte den 39-Jährigen im Sinne der Anklage. Als mildernd wertete sie seine bisherige Unbescholtenheit sowie das reumütige Geständnis. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Dem älteren Buben wurde ein Teilschmerzengeld von 1000 Euro zugesprochen.