Das Urteil 18 Jahre Haft für einen 35-Jährigen, der im Mai seine Lebensgefährtin in deren Wohnung in Traun (Bez. Linz-Land) erdrosselt haben soll, ist nicht rechtskräftig. Denn die Staatsanwaltschaft hat gegen den am vergangenen Freitag im Landesgericht Linz erfolgten Urteilsspruch wegen Mordes berufen. Das teilte das Gericht auf APA-Anfrage am Dienstag mit.

Flucht mit dem Zug nach Prag

Von der Verteidigung lag am Dienstag noch keine Stellungnahme vor. Sie hatte vergeblich auf Tötung im Affekt plädiert. Der bereits vierfach Vorbestrafte hatte vor dem Geschworenengericht ein umfassendes Geständnis abgelegt. Nach einer durchzechten Nacht und einem heftigen Streit hatte der 35-Jährige am 14. Mai gegen 6.00 Uhr seine Lebensgefährtin erst mit einem Hundehalsband bis zur Bewusstlosigkeit stranguliert und danach getötet, indem er sie mit einer Hundeleine erdrosselte.

Einige Stunden nach der Tat erstach er noch den Hund der Freundin, danach flüchtete er mit dem Zug nach Prag. Knapp eine Woche später stellte sich der mit einem europäischen Haftbefehl Gesuchte in der österreichischen Botschaft der Polizei.