Ein 48-Jähriger aus dem Mühlviertel in Oberösterreich ist am Donnerstag im Landesgericht Linz wegen der Hetze in einem sozialen Netzwerk gegen Farbige zu einem halben Jahr bedingter Haft verurteilt worden. Als Motiv nannte der aus Krankheitsgründen berufsunfähige Mindestrentenbezieher persönliche "schlechte Erfahrungen" mit früheren Arbeitskollegen und Mitbewohnern.

Im Juni postete er Bemerkungen über "schwarzes Gesindel", es solle sich "aus Österreich schleichen", weil es "das Land verpestet". Er habe nicht bedacht, dass er dadurch mit dem Gesetz in Konflikt kommen könnte. Erst als die Polizei vor der Tür stand, sei er draufgekommen, dass er einen Fehler gemacht habe.

Richter Klaus-Peter Bittmann verurteilte ihn wegen des Vergehens der Verhetzung und verhängte - weil der Angeklagte geständig und bisher unbescholten war - die Mindeststrafe von sechs Monaten Haft. Weil zudem Schuldeinsicht bestand, wurde die Verbüßung bedingt auf drei Jahre ausgesetzt. Der Staatsanwalt war mit dem Urteil einverstanden. Der Angeklagte bedankte sich sogar. Aber weil er ohne Verteidiger erschienen war, hat er dennoch bis Montag die Möglichkeit einer Berufung. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.