Um die Nachfrage zu stillen, hatten die Kriminellen auch zwei Indoor-Plantagen betrieben. Mit den verhängten Strafen waren sie bzw. ihre Verteidiger Philipp Wolm, Philipp Winkler, Elmar Kresbach und Lukas Kollmann einverstanden. Die Urteile sind daher rechtskräftig.

Der Hauptangeklagte und zwei seiner Komplizein wiesen einschlägige Vorstrafen auf. Dies hielt sie nicht davon ab, ab Juli 2014 "im Hinblick auf ihre triste finanzielle Situation in unterschiedlichen Konstellationen Suchtgifthandel zu betreiben, um fernab einer geregelten Beschäftigung ein geregeltes Einkommen zu erzielen", wie Staatsanwältin Tatiana Spitzer-Edl in ihrer Anklageschrift festhielt.

Am 26. März klickten dann die Handschellen. In einer Wohnung in Wien-Meidling, die einer der Angeklagten dem 27-Jährigen zur Cannabis-Zucht überlassen hatte, wurden 172 Pflanzen sichergestellt, die in voller Blüte standen. Der 27-Jährige, der 3000 Euro in die Plantage investiert hatte, hätte just am darauf folgenden Tag ernten wollen. Eine weitere, etwas kleinere Plantage mit 79 Stauden flog in Wien-Favoriten auf, wo sich ein weiterer Angeklagter, dem der 27-Jährige auf Kommission rund fünf Kilogramm Cannabis zum Weiterverkauf überlassen hatte, zusätzlich im Eigenanbau versuchte.