Wegen Mordversuchs ist ein 25-Jähriger, der im Juli 2014 in einem Mehrparteienhaus einem 33-Jährigen im Zuge eines Nachbarschaftsstreits in den Hals gestochen hatte, am Freitag am Landesgericht Wiener Neustadt zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Der Verteidiger meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

Im ersten Rechtsgang im Dezember des Vorjahres hatte der Angeklagte zehn Jahre ausgefasst. Der Oberste Gerichtshof hob die Entscheidung aber teilweise auf. Im neuen Prozess, der am Mittwoch begonnen hatte, mussten die Geschworenen auch die Fragen beantworten, ob Putativnotwehr (die irrtümliche Annahme einer Notwehrsituation) bzw. Notwehrüberschreitung vorlag. Dies verneinten die Laienrichter jedoch mit sieben zu eins.

Erschwerend für die Strafbemessung war kein Umstand, mildernd die Tatsache, dass es beim Versuch geblieben ist. Vom neu hinzugekommenen Vorwurf des sexuellen Missbrauchs eines Elfjährigen wurde der Beschuldigte freigesprochen.