Das geht dem ORF NÖ zufolge aus einem Gutachten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Korneuburg hervor.

In der Causa seien noch ergänzende Erhebungen notwendig, wer für die Anbringung der Scharniere verantwortlich war, sagte Staatsanwalt Friedrich Köhl am Dienstag. Gegen jene Jugendlichen, die am Tag vor dem Unfall miteinander gerangelt und dabei die Tür laut Zeugen mit voller Wucht zugeworfen hatten, sei kein Verfahren mehr anhängig.

Fall bei Versicherung

Die ÖBB stehen zu ihrer Verantwortung und haben die Angelegenheit bereits einer Versicherung übergeben, bestätigte NÖ Sprecher Christopher Seif. Im Fall der nicht sachgemäß befestigten Tür sei es sicher, dass die beauftragten Firmen schlechte Arbeit geliefert hätten. Die ÖBB würden daher entsprechende rechtliche Schritte setzen.

Das Kind hatte sich am 27. April zusammen mit seiner Mutter (33) im verglasten Wartebereich beim Bahnsteig befunden. Als es eine der beiden offenstehenden Türen wegen des Luftzugs zuziehen wollte, brach diese aus den Scharnieren. Die Vierjährige erlitt einen mehrfachen Schädelbruch und wurde mit einem Notarzthubschrauber ins Wiener SMZ Ost geflogen.

Laut der Gratiszeitung "Heute" hört das Mädchen seither schlecht und hat Panikattacken. Rechtsanwalt Peter Wegrostek wolle daher ein medizinisches Gutachten und in der Folge Schadenersatzzahlungen anstrengen.