Der Schuldspruch der Geschworenen fiel mit 5:3 Stimmen mit dem knappest möglichen Abstimmungsverhältnis zugunsten der Anklage aus.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidigerin Christine Lanschützer erbat Bedenkzeit, Staatsanwalt Andreas Mugler gab vorerst keine Erklärung ab.

"Er wollte ihr wirklich wehtun", hatte Lanschützer in ihrem Eingangsplädoyer eingeräumt. Umbringen habe ihr Mandant seine Ex-Freundin aber nicht wollen: "Wenn er sie töten will, hindert ihn ein weinendes Kind nicht daran. Er wird so lange zustechen, bis der Tod eintritt."

Der Anklagevertreter zeigte sich demgegenüber überzeugt, dass die 29-jährige Frau nicht mehr am Leben wäre, wenn deren vierjährige Tochter den Angeklagten nicht gestört hätte. Die Kleine war mitten in der Nacht aufgewacht, weil sie einmal mehr einen Streit zwischen ihrer Mutter und ihrem Stiefvater mitbekam. Als das Mädchen nachschauen ging, holte der Mann laut Anklage gerade ein zweites Mal mit einem Fleischermesser aus, nachdem er bereits einmal zugestochen hatte. Der entsetzte Aufschrei und das beginnende Weinen der Vierjährigen hätten den Täter kurz abgelenkt, so dass es der Frau gelang, aus der Wohnung zu fliehen, erläuterte der Staatsanwalt.

Angeklagter und Opfer waren seit 2010 ein Paar, wobei Mugler von einer "Gewaltbeziehung" sprach. Immer wieder habe der Mann die Frau geschlagen. Als sie Anfang 2015 Schluss machte und ins Frauenhaus zog, soll der 32-Jährige ihr telefonisch mit dem "Kopfabschneiden" gedroht haben, "wenn ich dich finde". Selbst einer Sozialarbeiterin gegenüber wiederholte er die Morddrohungen gegen seine Ex-Freundin.

"Nicht die beste Idee"

Dass die Frau mit dem gemeinsamen dreijährigen Sohn und ihrer Tochter am 14. April dem Mann einen Besuch abstattete, nannte der Staatsanwalt "nicht unbedingt die beste Idee". Nachdem sich zwei zur Sicherheit mitgekommene Begleiter entfernt und sie die Kinder schlafen gelegt hatten, entbrannte einmal mehr ein Streit. Plötzlich habe der Mann, nachdem es zuvor schon Schläge und Tritt gehagelt hatte, zum Messer gegriffen, um dies der Frau mit voller Wucht und in Tötungsabsicht in den Bauch zu stoßen, so der Anklagevertreter. Ihr sei es gelungen, sich geistesgegenwärtig wegzudrehen und nach dem Messer zu greifen, so dass die Klinge nur ihre Hand durchstieß. Das Auftreten der Tochter habe der 29-Jährigen dann die Flucht ermöglicht.

Der Angeklagte versicherte demgegenüber, er habe der Frau mit Absicht und gezielt in die Hand gestochen. Von einem Stoß Richtung Bauch könne keine Rede sein. Zum Motiv meinte er, er habe nicht verstanden, weshalb sie sich zu später Stunde mit ihm über die Kinder unterhalten wollte: "Es entspricht keiner Logik, das man nach zwölf Uhr in der Nacht um das Sorgenrecht spricht." Er wisse "bis heute nicht, weshalb es zur Trennung gekommen ist". Er habe die Frau nämlich nie geschlagen und misshandelt. Das habe sie nur behauptet, um im Frauenhaus unterzukommen.