Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung gaben eine Erklärung ab.

Die Strafe ist eine Zusatzstrafe zu einer Verurteilung in der Schweiz, wo er 2012 wegen eines Millionenraubes mit laut Richter "unverkennbaren Parallelen" zu drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden ist. Mildernd wurde das, wenn auch nicht als wirklich reumütig gewertete, Geständnis angesehen, und dass er den Namen eines Mittäter genannt hat. Erschwerend wertete das Gericht u.a. den hohen Schaden - inklusive Schweizer Coup 1,4 Millionen Euro - sowie die Gewaltanwendung.

Mit Waffen bedroht

Die Täter sollen die vier im Geschäft anwesenden Personen mit Waffen bedroht und mit Kabelbindern gefesselt haben. Der Angeklagte habe laut Staatsanwaltschaft mit einem großkalibrigen Revolver auf einen Uhrmachermeister gezielt, sein Komplize war demnach mit einem 30 bis 40 Zentimeter langen Messer ausgerüstet, ein dritter Mann stand während des Überfalls Schmiere. Eine exakte Klärung der Rollenverteilung gelang im Prozess nicht, der Angeklagte will nur derjenige ohne Waffe gewesen sein.