Ein Anrainer hatte auf Unterlassung geklagt. Das Schlagen der Glocken der Kirchturmuhr zu jeder Viertelstunde auch in der Nacht zwischen 22.00 und 6.00 Uhr - insgesamt 222 Schläge - gefährde seine Gesundheit. Dem hielt Dompfarrer Maximilian Strasser entgegen, dass der Gebrauch der Glocken schon lange praktiziert werde. Auch er wohne neben der Kirche: "Ich leide nicht", argumentierte er in der Verhandlung vor dem Landesgericht.