Weil er unzählige Male bei der Polizei angerufen und mit Bomben gedroht hatte, ist am Donnerstag ein 36-jähriger Wiener im Landesgericht rechtskräftig zu zwei Jahren teilbedingt verurteilt worden. Der psychisch auffällige Mann ist seit Jahren amtsbekannt. Er war bereits Gegenstand einiger Ermittlungsverfahren. Wenn er sich ärgert, greift er zum Telefon und sorgt für Großeinsätze der Polizei.

"Werde Zentrale in die Luft jagen"

Als er etwa am Heiligen Abend die Telefonseelsorge nicht erreichen konnte, kündigte er fernmündlich an, er werde diese sprengen. Weil er sich von der Kundenhotline der Telekom Austria (TA) nicht verstanden fühlte, gab er zwei Mal bekannt, er werde die Zentrale in die Luft jagen. Beide Male - am 26. Februar und am 12. März 2015 - wurde das Gebäude evakuiert. Jeweils 850 Personen wurden ins Freie gebeten. In der Zentrale der Wiener Stadtwerke wurden am 4. Februar nach einem entsprechenden Anruf sogar an die 1.000 Personen nach draußen gelotst.

Von Bombendrohungen betroffen waren auch der Radiosender Ö3, das Wiener Allgemeine Krankenhaus (AKH) sowie mehrere Bahnhöfe in der Bundeshauptstadt, wobei der 36-Jährige stets erklärte, er habe einen Koffer bzw. eine Aktentasche mit einer Bombe am Bahnsteig abgestellt. In der Verhandlung wurde rasch klar, dass bei dem Ganzen die psychische Disposition des Mannes eine wesentliche Rolle gespielt haben dürfte. "Sind Sie mit der Radiomoderatorin verwandt?", wollte der Angeklagte gleich zu Beginn von Richterin Martina Krainz wissen. Als diese verneinte, kicherte und kuderte der 36-Jährige, fuhr sich mit den Händen übers Gesicht und riss nervös an seinen Fingern. Die Staatsanwältin nannte er im Anschluss mehrfach "Frau Lydia".

"Frau Lydia, es war nicht so, dass ich das ernst gemeint habe", gab er zu Protokoll. Wenn ihn jemand beschimpfe oder ungut behandle, "macht mich das so wütend". Wenn er sich deswegen bei der Polizei beschwere, werde er abgewiesen: "Das macht mich so ärgerlich. Wenn die zu mir 'Trottel' sagen, ist es logisch, dass ich ihnen mehr Arbeit machen will."

"Wollte Aufmerksamkeit"

Nach seinen Anrufen begab sich der 36-Jährige stets an die Örtlichkeiten, wo er sich am Großaufgebot der Exekutive vergnügte. "Er wollte mit der Polizei reden und die Aufmerksamkeit bekommen, die er haben wollte", sagte die Staatsanwältin. Zumindest einmal wurde der Mann dabei beobachtet, wie er sich beim Zuschauen selbst befriedigte. Darauf von der Richterin angesprochen, erklärte der Angeklagte: "Ein bisschen erregt es mich schon."

Laut einem psychiatrischen Gutachten ist der 36-Jährige von einer mindergradigen Intelligenz und einer schweren Persönlichkeitsstörung gekennzeichnet. Diese schließe "infantile Wichtigtuerei" mit ein. Eine geistige Abnormität liege vor, die Voraussetzungen für eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher seien aber "noch nicht" gegeben, so die Sachverständige Gabriele Wörgötter. Auch das Gefährdungspotenzial soll noch in überschaubarem Rahmen liegen, sodass laut Gutachten Zurechnungsfähigkeit zu den jeweiligen Tatzeitpunkten gegeben war.

Auf Basis dieser Ausführungen wurde der Mann wegen schwerer Nötigung, versuchten Landzwangs und gefährlicher Drohung schuldig gesprochen. Von den zwei Jahren muss er acht Monate absitzen, 16 Monate wurden ihm unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen. Zudem wurde ihm die Weisung erteilt, nach seiner Entlassung in eine sozialtherapeutische Einrichtung zu ziehen, sich einer Psychotherapie zu unterziehen und weiter seine Medikamente einzunehmen.

Er werde sich zukünftig wohlverhalten, sicherte der 36-Jährige abschließend zu: "Dieses Mal werde ich das nicht mehr tun, so wahr mir Gott helfe. Ich nehme meine Medikamente und habe mich beruhigt." Die Staatsanwältin war davon weniger überzeugt: "Er wird die Anrufe weiter tätigen, wenn er sich ärgert und niemanden hat, mit dem er drüber reden kann."