Diese Übergangsfrist wurde am Dienstag bei einem Treffen von Vertretern der Bezirksverwaltung, Baurechtsamt, Jugendamt, Polizei und Caritas beschlossen. Vereinbart wurde auch ein ständiger und direkter Kontakt zwischen Caritas-Streetworkern und der Polizei. Ab Mitte Juni kann es dann für unerlaubtes Betteln Konsequenzen geben, bei mehrmaligem Verstoß gegen die Verordnung blüht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 500 Euro.

Formal stützt sich das sektorale Bettelverbot auf eine Verordnung des Landes, die es Kommunen freistellt, das Betteln dort zu verbieten, wo die ungehinderte Nutzung des öffentlichen Raumes nicht mehr möglich ist. Konkret wird das Betteln von 8.00 bis 19.00 Uhr in der Linzergasse, am Platzl, in der Getreidegasse samt Durchgängen, im Sterngäßchen, Badergäßchen, am Rathausplatz, in der Judengasse, auf der Staatsbrücke, auf dem Makartsteg und auf dem Kommunalfriedhof verboten. Zudem wird es auf dem Wochenmarkt Schranne, auf dem Grünmarkt und dem Lehener Wochenmarkt von 7.00 bis 14.00 Uhr und am Rupertikirtag sowie am Christkindlmarkt von 10.00 bis 19.00 Uhr untersagt.

Zur Koordinierung des Bettelverbotes haben Vizebürgermeisterin Anja Hagenauer (SPÖ) und Vizebürgermeister Harald Preuner (ÖVP) ein "regelmäßiges Behördentreffen" vereinbart. Die nächste Runde findet in rund vier Wochen statt. "Kundgemacht wird das Verbot am 1. Juni im Amtsblatt, rechtswirksam wird es am 2. Juni", hieß es aus dem Büro von Preuner.

Mit dem Verbot soll der Zuwachs an Bettlern in der Stadt Salzburg - gezählt werden bis zu 180 täglich - eingedämmt werden. Die Verordnung wurde in der Vorwoche mehrheitlich im Gemeinderat mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und der Ein-Mann-Liste "Bürger für Salzburg" beschlossen. Gegen das Verbot hatten sich die Bürgerliste (die Grünen in der Stadt Salzburg, Anm.) und die NEOS ausgesprochen.