Die Härte des Gesetzes bekam allerdings ein 19-Jähriger zu spüren, der ungeachtet seines fast noch jugendlichen Alters bereits drei Vorstrafen wegen teils bewaffneten Raubüberfalls aufwies. Er fasste dreieinhalb Jahre unbedingt aus. Drei Angeklagte kassierten jeweils zwei Jahre, davon acht Monate unbedingt. Der Rest kam mit Bewährungsstrafen zwischen acht und 18 Monaten davon. Das Verfahren gegen einen zwölften Angeklagten wurde ausgeschieden und wird zu einem späteren Zeitpunkt separat weiterverhandelt.

Staatsanwalt Leopold Bien hatte in seinem Eingangsplädoyer von einem "ganz durchschnittlichen Verfahren gegen Jugendliche, wie es in diesem Haus leider öfters geführt wird" gesprochen. Bei der einen Gruppierung handelte es sich um eine Bande mit türkischem Migrationshintergrund, die auf Einbrüche spezialisiert war. Einer der Burschen soll nicht weniger als 300 Autos aufgebrochen haben. Die Mitglieder der zweiten Gruppierung stammen ursprünglich aus Tschetschenien - sie sollen mehrere bewaffnete Überfälle verübt und der berüchtigten "Goldenberg"-Bande angehört haben.

Bei den Überfällen suchten sich die Täter laut Anklage oft wehrlose Opfer wie Kinder oder Betrunkene aus. Am 31. Oktober 2014 nahmen sie im Prater einem alkoholisierten, als Clown verkleideten Mann - es war Halloween - das Geld ab. Wenig später raubten sie an einer Bushaltestelle in Favoriten ein ebenfalls erheblich illuminiertes Pärchen aus. Besonders brutal wurde gegen einen Asiaten vorgegangen, der am 28. Oktober 2014 sein Mobiltelefon nicht hergeben wollte. Ihm schlugen die Täter einen Nothammer mehrfach auf den Kopf und fügten ihm Platzwunden zu.

Zu den Opfern der Gewalttäter zählte auch die Einbrecher-Bande. Diese war in eine Wohnung eingedrungen, die im Revier der gebürtigen Tschetschenen lag. Weil die "Goldenberg"-Bande - sie war straff organisiert, ihr Anführer nannte sich in Anlehnung an den Facebook-Gründer Mark Zuckerberg "Max Goldenberg" - das nicht tolerierte, mussten die Einbrecher einen Teil des erbeuteten Schmucks und Bargelds sowie einen Fahrzeugschlüssel abgeben. Den dazu gehörenden BMW fuhren die "Goldenbergs" dann zu Schrott. "Jeder, der wollte, hat seine Fahrkünste ausprobiert. Das ist mal besser, mal schlechter gegangen", berichtete der Staatsanwalt.

Die Urteile sind - so weit es sich um die zu bedingter Haft Verurteilten handelt - rechtskräftig. Hinsichtlich der strenger Bestraften gab der Staatsanwalt vorerst keine Erklärung ab.