Er betonte, dass der Tatverdacht nicht dringend sei. Die Frau befinde sich auf freiem Fuß. In dem Fall sei jedenfalls eine Tatrekonstruktion beantragt und auch bereits eine Hausdurchsuchung durchgeführt worden, so Habitzl.

Ursprünglich war wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung ermittelt worden. Die Frau hatte angegeben, dass der 48-Jährige in der Einfahrt zur Garage gelegen sei, als sie ihn überfahren habe.