Grund für die Einleitung des Verwaltungsstrafverfahrens sei die Unterschreitung der laut Tierhaltungsverordnung vorgesehen Mindesthöhe bei einigen Volieren, in denen im südburgenländischen Luising Fasane gehalten wurden. Statt zweieinhalb Metern seien diese nur zwei Meter hoch gewesen. "Das ist richtig, wir hatten einige Fasane in einer Voliere für Rebhühner, die nur zwei Meter hoch sein muss. Diese Voliere haben wir aber schon geräumt", wird Mensdorff-Pouilly vom "Kurier" zitiert.

Ein weiterer Kritikpunkt, der spärliche Bewuchs, sei durch die Jahreszeit bedingt. Deshalb gebe es hier keine Beanstandung, sagte Bezirkshauptfrau Nicole Wild der Tageszeitung. Auch der Vorwurf, dass die Tiere erst kurz vor Jagden ausgewildert werden, habe sich nicht bestätigt.

Da die rund 400 Fasane in sieben Gehegen zudem nicht den vom Gesetz her pro Tier geforderten Platz gehabt hätten, mussten drei weitere Volieren für sie geöffnet werden. "Das haben wir schon erledigt und die Fasane aufgeteilt", sagte Mensdorff-Pouilly, der am Samstag für die APA nicht erreichbar war, laut "Kurier". Die Höhe der Verwaltungsstrafe ist nicht bekannt.