Die Geschworenen schenkten den Unschuldsbeteuerungen des Angeklagten und den entlastenden Angaben eines bereits rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilten Mittäters mit 6:2 Stimmen keinen Glauben. Statt der Höchststrafe, die im ersten Rechtsgang über ihn verhängt worden war, fasste der Mann diesmal allerdings eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren aus.

Für die Geschworenen war es mehrheitlich erwiesen, dass der Slowake gemeinsam mit einem 33-jährigen Landsmann am 28. Juni 2011 am Liesingbach in Wien-Liesing in räuberischer Absicht Robert A. (33) mit insgesamt 13 Messerstichen zu Tode gebracht und diesem seine Wertsachen - Bargeld, ein Mobiltelefon und etwas Schmuck - weggenommen hatte.

Dass der 24-Jährige in seinem zweiten Schwurprozess eine zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe erhielt, war für Staatsanwalt Gerd Hermann nicht akzeptabel. Er meldete unmittelbar nach der Urteilsverkündung Strafberufung an, womit er erkennen ließ, dass für ihn in diesem Fall ausschließlich lebenslang infrage kommt.

Der vorsitzende Richter verwies in der Urteilsbegründung in Bezug auf den neuerlichen Schuldspruch auf den Wahrspruch der Geschworenen, der ex lege keiner näheren Erläuterung bedarf. Bei der Strafbemessung waren das teilweise Geständnis - den inkriminierten Raub hatte der Slowake zugegeben - mildernd, eine Vorstrafe, das Zusammentreffen von zwei Verbrechen und die "besondere Brutalität" wurden dagegen erschwerend gewertet. Bei Betrachtung der Strafzumessungsgründe erschienen dem Gericht 20 Jahre schuld- und täterangemessen.

Der Slowake erbat drei Tage Bedenkzeit. Er hinterließ bei der Urteilsverkündung keinen besonders bewegten Eindruck.