Frankreichs Oberstes Verwaltungsgericht erlaubte am Dienstag einen Transport der Spermien nach Spanien für eine künstliche Befruchtung der Witwe. Der Ehemann der 31-jährigen Klägerin war im vergangenen Juli in Paris, wo das Paar lebte, an Krebs gestorben. Zuvor hatte er Spermien von sich einfrieren lassen, weil die Chemotherapie ihn unfruchtbar machte.

Achtung des Privat- und Familienlebens

Seit seinem Tod kämpft die Spanierin darum, dass die eingefrorenen Spermien für eine künstliche Befruchtung in ihre Heimat gebracht werden. Die französischen Behörden untersagten dies aber wegen der Rechtslage in Frankreich und bekamen vor einem Verwaltungsgericht zunächst Recht.

Nun kippte der Staatsrat als höchstes französisches Verwaltungsgericht das Verbot, die Spermien nach Spanien zu bringen. Es stelle eine Verletzung der Achtung des Privat- und Familienlebens der Klägerin dar, erklärten die Richter. Es müssten unverzüglich "alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, damit die Samenzellen nach Spanien ausgeführt werden können".

Für die Witwe drängt die Zeit, denn in Spanien ist eine künstliche Befruchtung mit den Spermien eines Verstorbenen nur zulässig, wenn sie innerhalb eines Jahres nach dem Tod des Mannes geschieht - in diesem Fall also bis Juli.