Die Zivilkammer des Münchner Landgerichts sprach der infizierten Frau weiters Ersatz für alle Folgeschäden zu. Dem Urteil zufolge hatte sich das Paar im Jahr 2012 kennengelernt und dreimal ungeschützten Sex gehabt, wobei die an einer Kondom-Allergie leidende Frau auf einen vorherigen Aids-Test bestand hatte.

Mann bestreitet seine Schuld

Bei Vorlage eines Untersuchungsberichts seines Urologen habe der Mann verschwiegen, dass er sich auf HIV nicht hatte testen lassen. Die Klägerin litt in der Folge an Durchfall und Erbrechen, Schlafstörungen und Appetitlosigkeit. Sie hatte sich infiziert.

In dem Prozess bestritt der Mann seine Schuld. Er habe von seiner eigenen Infektion damals nichts gewusst und die Frau nicht angelogen. Das Gericht ging jedoch von den Angaben der Klägerin und dem Ergebnis eines Experten-Gutachtens aus. Dem Sachverständigen zufolge hat "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" der beklagte Mann seine damalige Partnerin infiziert.

Dass dieser vorsätzlich gehandelt hat, ließ sich laut Urteil aber nicht beweisen. Er habe jedoch seine Sorgfaltspflichten "schuldhaft verletzt", als er die Existenz eines negativen HIV-Tests vorgegeben habe und die Frau damit zum ungeschützten Sex verleitet hatte.