"Wir wollen, dass für Schwerkranke die Kosten für Cannabis als Medizin von ihrer Krankenkasse übernommen werden, wenn ihnen nicht anders geholfen werden kann", sagte Gröhe der Berliner Tageszeitung "Welt". Der Gesetzentwurf kommt den Angaben zufolge am Mittwoch ins Bundeskabinett.

Hermann Gröhe, Gesundheitsminister in Deutschland
Hermann Gröhe, Gesundheitsminister in Deutschland © AP/Maurizio Gambarini

Cannabis auf ärztliche Verschreibung

Durch das Gesetz soll es schwer erkrankten Patienten ohne Therapiealternative ermöglicht werden, getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte in kontrollierter Qualität auf ärztliche Verschreibung in Apotheken zu erhalten. Wahrscheinlich werde das Gesetz spätestens im Frühjahr 2017 in Kraft treten.

An die Herausgabe des Cannabis-Arzneimittels soll eine wissenschaftliche Begleiterhebung geknüpft werden, um weitere Erkenntnisse zur Wirkung zu erhalten.

Medizinalhanf wird importiert

Bis der staatlich kontrollierte Anbau in Deutschland, möglich ist - dafür braucht es eine Cannabisagentur -  soll die Versorgung mit Medizinalhanf durch Importe gewährleistet werden.

Der Zulassung von Cannabis als Schmerzmittel wird in Deutschland seit längerem verlangt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im April erstmals einem unheilbar kranken Mann den Eigenanbau von Cannabis zur Selbsttherapie ausnahmsweise erlaubt. Mit dem Urteil wurde das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte verpflichtet, dem an Multipler Sklerose Erkrankten eine Ausnahmeerlaubnis zum Cannabisanbau zu erteilen.