Die große Koalition hat sich nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" am Freitag auf einen entsprechenden Änderungsantrag geeinigt.

Danach sollten Luftfahrtunternehmen "dafür Sorge tragen, dass nur Luftfahrtpersonal eingesetzt wird, das befähigt und geeignet ist, eine sichere und ordnungsgemäße Beförderung zu gewährleisten", zitiert das Blatt aus einem ihm vorliegenden Papier. Die Unternehmen sollten immer dann Kontrollen beim Luftfahrtpersonal durchführen und prüfen, ob es "unter dem Einfluss von Medikamenten, Alkohol oder anderen psychoaktiven Substanzen steht", wenn der Verdacht bestehe, dass die Dienstfähigkeit beeinträchtigt oder ausgeschlossen sei.

Zufallskontrollen und neue Datenbanken

Darüber hinaus seien präventive Zufallskontrollen durchzuführen. Zudem soll dem Gesetzentwurf zufolge eine flugmedizinische Datenbank eingerichtet werden, um das sogenannte Ärztehopping zu vermeiden.

Die Pläne gehen zurück auf eine Arbeitsgruppe, die Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) nach dem Absturz der Germanwings-Maschine in den französischen Alpen am 24. März 2015 eingesetzt hatte. Damals kamen alle 150 Insassen ums Leben, darunter viele Deutsche. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hatte der Copilot seinen Kollegen aus dem Cockpit ausgesperrt und die Maschine absichtlich zum Absturz gebracht. Der 27-Jährige hatte nach Überzeugung der Ermittler psychische Probleme und Suizidgedanken.