Das Verhalten der Tochter soll dem Weltbild der aus Pakistan stammenden Eltern widersprochen haben. Die Staatsanwaltschaft hatte für die Eltern wegen Mordes eine lebenslange Strafe mit besonderer Schwere der Schuld verlangt. Weder der Verteidiger des Vaters noch der Anwalt der Mutter hatten Mordmerkmale gesehen. Sie hatten von Totschlag und von Beihilfe zum Totschlag gesprochen.