Dem Kinomörder von Aurora droht weiter die Todesstrafe. Die Geschworenen in Centennial bei Denver lehnten es am Montag ab, mildernde Umstände für James Holmes anzuerkennen. In allen 165 verhandelten Fällen gegen den zwölffachen Mörder verweigerten die neun Frauen und drei Männer die Anerkennung besonderer Umstände, die eine Todesstrafe ausgeschlossen hätten.

Todes- oder Haftstrafe

Die selben Geschworenen müssen nun noch einmal beraten, ob der 27-Jährige tatsächlich zum Tode oder zu einer langen Haftstrafe verurteilt wird. Holmes hatte im Juli 2012 während der Premiere eines "Batman"-Films in Colorado mit verschiedenen Waffen in das Kino gefeuert. 12 Menschen wurden getötet, 70 verletzt. Das jüngste Todesopfer war ein sechs Jahre altes Mädchen. Vor gut zwei Wochen war er in allen Fällen schuldig befunden worden. Die Staatsanwaltschaft hatte Todesstrafe angestrebt, die Verteidigung stattdessen die Einweisung in eine Haftklinik.

In der jetzt abgeschlossenen zweiten Phase der Beratungen hatten die Geschworenen über die Frage zu entscheiden, ob für Holmes besondere mildernde Umstände gelten müssten. Dann wäre die Todesstrafe ausgeschlossen worden und der 27-Jährige hätte automatisch eine lebenslange Haftstrafe ohne eine Chance auf Bewährung bekommen. Einstimmig verweigerten die Geschworenen ihm jedoch in jedem einzelnen Fall Milde.

Die Beratungen sollten schon am nächsten Tag fortgesetzt werden. Da die selben Geschworenen schon auf der Möglichkeit der Todesstrafe beharrten, ist es nicht sehr wahrscheinlich, dass er letztlich nur zu einer Haftstrafe verurteilt wird. Eine Entscheidung noch in dieser Woche ist möglich.