Eis und Schnee auf den Straßen, da kracht es häufig! Aber nicht nur die Schuldigen, auch unschuldige Autofahrer kommen dabei häufig zum Handkuss. Bei älteren Gebrauchtwagen werde dem unschuldigen Unfallopfer vom Sachverständigen der gegnerischen Versicherung häufig ein „Totalschaden“ am Auto attestiert, kritisieren die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer. „Die Versicherung bezahlt in diesem Fall dem Geschädigten die wirtschaftlich und ökologisch sinnvolle Reparatur nicht“, berichtet Georg Rathwallner von der AK und spricht von einer „unfairen Vorgangsweise, die nicht zu akzeptieren ist“. In Österreich wird ein Totalschaden angenommen, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um mehr als 10 Prozent übersteigen. Bis zu dieser Grenze erhält der Geschädigte die Reparaturkosten ersetzt. In Deutschland ist diese Grenze mit 30 Prozent erheblich höher. Im Gegensatz zu Deutschland ist es in Österreich auch Praxis, dass der Sachverständige nicht von der Versicherung des Geschädigten, sondern von der des Schädigers beauftragt wird.

Eine faire Lösung

Viele betroffene Konsumenten hätten geringe Einkommen und könnten sich ein neues Fahrzeug, auch ein gebrauchtes, nicht leisten. Die Übernahme der Reparaturkosten würde eine faire Lösung bieten, urgieren die AK-Experten. Die meisten Versicherungen in Österreich bestünden aber auf dem „Totalschadengutachten“ und lassen den Wrackwert über die Wrackbörse ermitteln. Sie zahlen dann dem Geschädigten nur die Differenz zum Wiederbeschaffungswert des Autos. „Ohne Totalschaden müsste die Versicherung die Reparaturkosten bis zu 110 Prozent des Fahrzeugwertes ersetzen. Ein Totalschaden erspart der Versicherung daher viel Geld“, erklärt Rathwallner und fordert die Versicherungen auf, von dieser „konsumentenfeindlichen Praxis“ Abstand zu nehmen.