Mit normalen Schuhen hält man es bei der derzeitigen Hitze fast nicht aus. Das ideale Gehwerkzeug sind Flip-Flops. Problematisch wird’s, wenn man auch Auto fahren muss. Ich kann zwar mit Flip-Flops fahren, bilde ich mir ein; aber darf ich es auch?

ANTWORT: „Nicht alles, was bei den sommerlichen Temperaturen bequem ist, ist auch zum Fahren empfehlenswert“, sagt ÖAMTC-Juristin Eva Unger. Allerdings verbietet das Gesetz Fahren mit Flip-Flops und Co nicht direkt. „Grundsätzlich darf sich ein Lenker aber nur in einem Zustand hinter das Steuer setzen, in dem er das Fahrzeug sicher beherrschen kann. Das beinhaltet auch das geeignete Schuhwerk. Rechtliche Auswirkungen, wie vor allem der Malus in der eigenen Haftpflichtversicherung und strafrechtliche Konsequenzen, sind dann denkbar, wenn ein Verkehrsunfall durch ein bestimmtes Schuhwerk zumindest mitverursacht wurde. Dazu zählen Fälle, in denen eine andere Fußbekleidung das Unglück hätte verhindern können“, erklärt die ÖAMTC-Juristin. Die Experten raten, immer ein Paar „fahrtaugliche“ Schuhe im Auto zu haben. Die ausgezogenen Schuhe sollten sicher verstaut sein: keinesfalls im Lenkerfußraum, dort könnten sie sich unter den Pedalen verklemmen.