Wenn der Gegenverkehr das Verkehrszeichen „Vorrang geben“ hat, bedeutet das doch auch für mich als Linksabbieger, dass ich Vorrang habe? Dennoch ernte ich oft Kopfschütteln.

ANTWORT: Das Kopfschütteln besteht zu Recht; mit Ihrer Auslegung der Vorrangregeln in diesem konkreten Fall würden Sie bei der Führerscheinprüfung durchfallen. Die Experten des ÖAMTC erklären: „Das Dreieck bedeutet ,Vorrang geben‘ gegenüber dem Querverkehr, nicht gegenüber dem Gegenverkehr!“ Ein anderer Irrglaube, der häufig im Zusammenhang mit Gegenverkehr und dem Linksabbiegen auftaucht, hat mit Straßenbahnen zu tun. Auf Kreuzungen ohne sonstige Vorrangregelung haben Schienenfahrzeuge zwar auch dann Vorrang, wenn sie von links kommen. Der Vorrang für Straßenbahnen gilt jedoch nicht, wenn sie auf einer ungeregelten Kreuzung entgegenkommen und links abbiegen. In diesem Fall hat das geradeaus fahrende Kraftfahrzeug Vorrang. Dazu kommen noch folgende Fälle, in denen die Bim keinen Vorrang hat: Ausfahrt aus dem Betriebsbahnhof, Ausfahrt aus einer Gleisschleife, Verlassen eines eigenen Bahnkörpers, gegenüber Einsatzfahrzeugen und gegenüber Fußgängern auf Schutzwegen mit einem Fußgängersignal.