Das Display auf der Anzeigetafel der Tankstelle hat einen niedrigeren Preis angezeigt als der Tankautomat. Verrechnet wurde mir der höhere Preis. Kann man etwas dagegen tun?

ANTWORT: Zuerst sollte man den Tankwart darauf aufmerksam machen und versuchen, den ausgeschilderten Preis zu erhalten. Unter Umständen könnte ein Verstoß gegen das Preisauszeichnungsgesetz vorliegen. Das kommt jedoch auf den Einzelfall an. Rainer Seewann von der Abteilung für Konsumentenschutz der Arbeiterkammer erklärt: Durch Veränderungen der Treibstoffpreise dürfen Verbraucher nicht irregeführt werden. Dies gilt auch für die Werbung, wenn zum Beispiel der auf der Anzeigetafel angegebene Preis nicht mit dem auf der Zapfsäule übereinstimmt. Ist das der Fall, würde ein rechtswidrig (grob fahrlässig oder vorsätzlich) handelnder Unternehmer gegen das Preisauszeichnungsgesetz und gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verstoßen. Liegen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nicht vor, kann der Konsument lediglich eine Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde machen, die dann ein Verfahren einleitet, das mit einer Verwaltungsstrafe gegen den Betreiber der Tankstelle enden könnte.