Beinahe bei jeder Ausfahrt habe ich mit Autofahrern zu tun, die mich anhupen, schneiden, beschimpfen oder Ähnliches, da ich mit meinem Triathlonrad im Training auf der Straße und nicht am Radweg fahre. Bitte erklären Sie den Autofahrern, dass das erlaubt ist.

ANTWORT: Einen Aufschrei der Rennradfahrer hatte meine vorwöchige Kolumne: „Radwege müssen benützt werden“ zur Folge. Sie war nur auf die Normalradler gemünzt. Deshalb für alle Auto- und Radfahrer: Personen mit Rennfahrrädern dürfen während einer Trainingsfahrt auch auf der Straße fahren. Dabei dürfen sie auch neben einander fahren, wenn sie den äußerst rechten Fahrstreifen benützen. Was als Rennfahrrad gilt, hat der Gesetzgeber genau definiert: höchstens 12 kg Eigengewicht, Rennlenker, äußerer Felgendurchmesser mindestens 630 mm, äußere Felgenbreite höchstens 23 mm. Felgenbreiten wurden von der Polizei dem Vernehmen nach noch keine nachgemessen; das Gewicht ist aber einzuhalten. Und: Ein Mountainbike ist kein Rennrad; auch wenn sich der Biker im Training befindet. Trotz dieser Ergänzung (und weiterer Ausnahmen, auf die nicht eingegangen wird) gilt: Die meisten Radler müssen und sollten den Radweg benützen!