"Ist der Baum zu groß, gehört er, gut gesichert, aufs Dach", sagt Peter Pegrin vom Arbö Kärnten. Ragt der Baum um mehr als ein Viertel der Länge des Fahrzeuges über dessen hintersten Punkt, ist es eine Langgutfuhre. Dann gilt: höchstens 50 km/h im Ortsgebiet und 65 km/h auf Autobahnen und Autostraßen. Ist Tanne, Fichte oder Co. um mehr als einen Meter länger als das Auto, muss die Ladung mit einer Tafel (weiß, 25 mal 40 Zentimeter, roter Rand) erkennbar gemacht werden. Sonst drohen Strafen.