Die vom Gesundheitsministerium geplante Novelle des Tierschutzgesetzes hat viel Kritik von NGOs hervorgerufen. Bis zum Ende der Begutachtungsfrist am Freitag konnten Stellungnahmen abgegeben werden. Bemängelt wurden beispielsweise ein Schlupfloch bei der Kastrationspflicht von Bauernhofkatzen, die weiterhin erlaubte betäubungslose Ferkelkastration oder Unklarheiten beim Anbinden von Hunden.

Mehr als 500 Stellungnahmen wurden bis Freitagnachmittag auf der Parlaments-Homepage veröffentlicht. Das sei laut Auskunft des Parlaments zumindest in der aktuellen Legislaturperiode eine Rekordzahl, berichtete der Wiener Tierschutzverein (WTV) in einer Aussendung. Die Organisation forderte unter anderem ein generelles Haltungsverbot von Hunden und Katzen in Zoofachgeschäften.

Vier Pfoten und die Tierschutzombudsstelle Wien sahen diese Woche in einer Aussendung ebenfalls Verbesserungen in der geplanten Novelle, aber auch problematische Änderungen. Kritik hagelte es für "die Anbindehaltung von Rindern, die weiter erlaubt sein soll, die Enthornung der Ziegen, die einen sehr risikoreichen Eingriff darstellt, sowie die weiterhin gesetzlich tolerierte betäubungslose Ferkelkastration".

"Begriffliches Schlupfloch"

Die im April 2016 verordnete Ausweitung der Kastrationspflicht für Bauernhofkatzen werde "durch ein begriffliches Schlupfloch" rückgängig gemacht, warnte Eva Persy, Tierschutzombudsfrau für Wien. Im novellierten Rechtstext werde der Begriff "Zucht" so definiert, dass Landwirte - sofern sie sich als Züchter ausgeben - ihre Katzen wieder unkastriert halten dürfen. Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) und weitere Organisationen vermissten in der Novelle ein Verbot des Aussetzens von Fasanen, Rebhühnern, Enten und Hasen als Jagdbeute, obwohl es dazu einen einstimmigen Beschluss des Tierschutzrates gibt, wie angemerkt wurde.

Ausnahmebestimmung

Auch die Universität Salzburg gab eine Stellungnahme zu dem Entwurf ab. Darin wird die Ausnahmebestimmung vom Tierquälereitatbestand bei Einsätzen von Diensthunden der Polizei oder des Bundesheeres kritisiert. Die in Begutachtung stehende Bestimmung werfe "bereits auf den ersten Blick und erst recht bei näherer Betrachtung mehr Fragen auf, als sie tatsächlich klarzustellen vermag", so die Expertenmeinung der Hochschule. Außerdem wurde auf ein Projekt "Lob versus Strafe. Neue Wege in der Polizeihundeausbildung" verwiesen, an dem Innenministerium und die Universität beteiligt waren.

"Raum für Interpretationen"

Die Grünen kündigten am Freitag in einer Aussendung an, sich dafür einzusetzen, "dass die geplanten Änderungen so sicher nicht kommen". Für das Führen bzw. Anbinden von Hunden eröffnen die Formulierungen "Raum für Interpretationen", sagte die Grüne Tierschutzsprecherin Christiane Brunner beispielsweise.

Zustimmung vom VÖS

Zustimmung zum Entwurf kam am Freitag vom Verband Österreichischer Schweinebauern (VÖS). "Für die Schweinehaltung bringt die neue Tierhaltungsverordnung vor allem im Bereich der Ferkelkastration und des Schwanzkupierens strengere Vorschriften. Der Einsatz wirksamer Schmerzmittel wird verpflichtend, dies ist ein klarer Schritt zu mehr Tierwohl", hieß es in einer Aussendung. Auch die Landwirtschaftskammer hatte diese Woche erklärt, "voll hinter dem erreichten Tierschutzpaket" zu stehen.