Wie der Bischofshofner Jungunternehmer Robert Schneider in einem ORF-Bericht sagte, soll mit einer Art Staubsauger Kies und Schlamm aus dem Fluss gesaugt und durch Filter gepresst werden, um Gold und Edelsteine herauszusieben. Im APA-Gespräch betonte Schneider, dass er aus seiner Sicht bereits am 1. Mai, dem Ende der Schonzeit für Fische, loslegen könne.

50 Schürfrechte

"Ich habe in Amerika um einen fünfstelligen Betrag eine Maschine gekauft, die in ein paar Wochen einsatzbereit sein wird", sagte Schneider zur APA. Der Unternehmer verwies auf 50 Schürfrechte der Montanbehörde für Abbaustandorte zwischen Zell am See und Hallein, sowie eine Reihe weiterer Genehmigungen, etwa des Hochwasserschutzes und der Salzburg AG. "Was meiner Firma fehlt, ist eine Genehmigung der Wasserrechtsbehörde, bei der die Gewässerschützer mitreden können", so der unternehmungslustige Goldsucher aus dem Pongau.

Das beruhigt die Kritiker aber nicht, die Proteste gegen den Plan des Goldsuchers kamen schnell und heftig. Als erstes reagierte Karl Schauer vom Fischereiverein Schwarzach: "Das kann ja auch Auswüchse bekommen. Am Ende haben wir womöglich eine Goldgräberstimmung entlang der Salzach, wo überall die Sauggeräte stehen. Wenn es in der Salzach wirklich Gold gibt, dann wäre das wohl das Ende der Fischerei", sagt Schauer. Und die Biologin Daniela Latzer, Geschäftsführerin des Landesfischereiverbandes, argumentierte: "Das würde die Gewässerökologie schädigen. Denn im Kies leben viele kleine Tiere, die Nährtiere für die Fische darstellen. Sie würden massiv geschädigt. Daher ist diese Art der Goldsuche für uns undenkbar und nicht zu befürworten", sagte Latzer laut ORF.

Bedenken der Fischer

Dem konterte Unternehmer Schneider im APA-Gespräch so: "Wo diese Bedenken plötzlich herkommen, ist mir unverständlich. Wir sind selbst am Umweltschutz interessiert. In dem Brief des Fischereiverbandes an mich steht bloß, dass die Fischer auf ihre heilige Ruhe nicht verzichten wollen."

Schützenhilfe bekamen die Fischer am Dienstag von der Landesumweltanwaltschaft. Umweltjuristin Gishild Schaufler sagte zu APA, dass ein Verfahren nicht nur nach dem Wasserrecht, sondern "selbstverständlich auch nach dem Naturschutzgesetz" notwendig sei: "Das sind zwei Paar Schuhe. Und ich halte die Beeinträchtigung für die Makrozoobenthos (den Gewässerboden bewohnende, für den Nahrungskreislauf und die Wasserreinigung bedeutende Lebewesen, Anm.) für massiv und unakzeptabel. Die Salzach ist ein naturschutzrechtlich besonders geschützter Lebensraum. Eine Genehmigung für diese Schürfmethode kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen", erläuterte Schaufler. Die Landesumweltanwaltschaft hat im Naturschutzverfahren Parteienstellung.

Unternehmer Schneider erwartet bis zu 0,5 Gramm Gold pro Kubikmeter Kies und ist entschlossen, mit Behörden und Fischern weiterzuverhandeln. Gold und Edelsteine absaugen wolle er von Mai bis Oktober ausschließlich außerhalb der Schonzeiten der Fische, wie er beteuerte.