Seit 2012 ist auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen bei stockendem Verkehr die Bildung einer Rettungsgasse Pflicht, um Einsatzfahrzeugen den Weg zu Unfallstellen freizumachen. Die ÖAMTC-Touristik informiert anlässlich der kommenden Feiertage darüber, dass in Deutschland, Slowenien, Ungarn und in der Schweiz diese Verpflichtung ebenfalls besteht, und leicht adaptiert auch in Tschechien.

Die Regeln zur Bildung der Rettungsgasse, auch "emergency corridor" genannt, sind den Vorschriften in Österreich sehr ähnlich: Bildet sich auf einem zweispurigen Fahrstreifen ein Stau, muss in der Mitte eine Rettungsgasse gebildet werden. Auf drei- oder mehrspurigen Fahrstreifen wird die Rettungsgasse zwischen mittlerer und linker Fahrspur gebildet. "Lenker auf der linken Spur müssen sich so weit links wie möglich einordnen. Alle Fahrzeuge auf den anderen Spuren orientieren sich so weit wie möglich nach rechts. Dabei sollte auch der Pannenstreifen genutzt werden", erläuterte die ÖAMTC-Expertin Kristina Tauer.

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Achtung in Tschechien

Eine Ausnahme bildet Tschechien, so der Autofahrerclub. Zwar müsse auch hier in Stausituationen eine Rettungsgasse gebildet werden, die Vorschriften weichen jedoch von den bekannten ab. "Kommt es auf einer Autobahn oder Schnellstraße mit zwei Fahrstreifen zu einem Stau, muss in der Mitte eine freie Gasse mit mindestens drei Metern Breite gebildet werden. Auf Abschnitten mit mehr als zwei Spuren muss die Rettungsgasse, anders als hierzulande, zwischen dem mittleren und rechten Fahrstreifen gebildet werden", erklärte Tauer die Unterschiede. Es gilt also: Fahrzeuge auf der rechten Spur müssen so weit wie möglich nach rechts, alle anderen so weit wie notwendig nach links.

"Keine Verpflichtung zur Bildung einer Rettungsgasse besteht in Italien, Kroatien und der Slowakei", sagt Tauer. "Damit im Notfall jedoch rasch geholfen werden kann, sind immer gegenseitige Rücksichtnahme und Selbstverantwortung gefragt."