In Schweden sitzt der als "Lasermann" bekannt gewordene John Ausonius schon seit Jahren in Haft - nun ist er auch in Deutschland wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Frankfurt am Main sprach ihn am Mittwoch schuldig, vor mehr als 25 Jahren eine 68-jährige Garderobenfrau mit einem Kopfschuss getötet zu haben. Sein Verteidiger will das Urteil angreifen.

Das Gericht ordnete auch die Sicherungsverwahrung für den 64-jährigen Ausonius an. "Die Kammer hält den Angeklagten für die Allgemeinheit für sehr gefährlich", sagte die Vorsitzende Richterin Bärbel Stock. Es handle sich um einen "Gewohnheitstäter mit eingeschliffenem Verhaltensmuster". Er habe sich "bewusst für ein kriminelles Leben entschieden".

Holocaust-Überlebende getötet

In Schweden war Ausonius bereits 1995 wegen Mordes und versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden, weil er Anfang der 90er Jahre auf mehrere Migranten geschossen hatte. Ein Mann starb. Da er bei den Schüssen mehrfach ein Gewehr mit Laserzielvorrichtung benutzte, wurde er als "Lasermann" bekannt. Ende 2016 wurde er für den Frankfurter Prozess nach Deutschland ausgeliefert.

Er musste sich dort wegen des Todes der 68 Jahre alten Blanka Zmigrod verantworten. Die Frau, die mehrere Konzentrationslager überlebt hatte, arbeitete in Frankfurt als Garderobenfrau. Ausonius vermutete laut dem Urteil, dass sie ihm sein elektronisches Notizbuch aus seiner Manteltasche genommen habe. Darin befanden sich demnach wichtige Daten.

Nach Überzeugung des Gerichts folgte Ausonius ihr von einem Restaurant am Opernplatz mit einem Fahrrad und schoss ihr schließlich auf ihrem Heimweg seitlich in den Kopf. Er nahm der Frau demnach ihre Handtasche ab und fuhr davon. "Sie hat mehrere KZs überlebt, aber nicht die Begegnung mit dem Angeklagten", sagte Richterin Stock.

Schuld belegt

Das Gericht habe nicht die "geringsten Zweifel", dass Ausonius die Tat begangen habe. "Eine lückenlose Indizienkette belegt sein Schuld." Der Angeklagte hatte zu den Vorwürfen in dem Prozess geschwiegen. Die Richter folgten mit ihren Urteil weitgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft, lediglich die besondere Schwere der Schuld stellten sie nicht fest.

Die Verteidigung hatte dagegen auf Freispruch plädiert. Anwalt Joachim Bremer kündigte direkt nach der Urteilsverkündigung an, Revision einlegen zu wollen. Von einer "lückenlosen Indizienkette" könne nicht ausgegangen werden. Ausonius bleibt nach seinen Angaben nun zunächst in Deutschland im Gefängnis, bis über eine Revision entschieden ist.

Wenn das Urteil rechtskräftig werden sollte, wird er nach Angaben von Staatsanwaltschaft und Verteidigung aber wieder nach Schweden ausgeliefert. Dort würde er dann weiter in Haft bleiben.