Im Prozess um die Waffenlieferung an den Amokläufer von München ist der Angeklagte zu sieben Jahren Haft wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Das Landgericht München I sprach Philipp K. am Freitag zudem der Körperverletzung und des illegalen Waffenhandels schuldig. Es folgte damit im Wesentlichen den Forderungen der Anklage.

Er hatte eine Pistole und Munition an den 18-jährigen Amokläufer verkauft. Mit dieser Waffe hatte der junge Mann im Juli 2016 im Umfeld des Münchner Olympiaeinkaufszentrums OEZ neun Menschen und anschließend sich selbst erschossen.

In seinem Schlusswort wandte sich der Angeklagte direkt an die Nebenkläger. "Ich möchte den Angehörigen und den Hinterbliebenen mein Beileid aussprechen - ich habe das nie gewollt, es tut mir leid", sagte er. Im Verfahren war K. von Seiten der Angehörigen fehlende Reue vorgeworfen worden.